Nichtwohngebäude und Wohnungseigentümergesellschaften

Wohnungseigentümergesellschaften (WEG)

Die Herausforderungen bei der Energieberatung für größere Wohnanlagen mit mehreren Eigentümern sind oftmals erheblich höher als bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Die Wünsche und Ziele der unterschiedlichen Parteien zu berücksichtigen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten ist uns wichtig.

Seit Inkrafttreten der EnSimiMav (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen) am 1.Oktober 2022 sind Eigentümer von größeren Wohnkomplexen verpflichtet gewisse Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen.

Hier unterstützen wir sowohl die Eigentümer- als auch die Verwaltungsseite gleichermaßen bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau werden unter gewissen Voraussetzungen gefördert.

Bestandsgebäude

Hier wird Schritt für Schritt aufgezeigt, wie aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen das Gebäude umfassend energetisch modernisieren. Alternativ kann durch eine umfassende Sanierung in einem Zuge ein BEG-Effizienzgebäude angestrebt werden.

Neubau

Eine Energieberatung im Bereich Neubau wird nur gefördert, wenn als Ziel ein BEG-Effizienzgebäude entstehen soll.